Eine Mantelgesellschaft in der Schweiz ist ein Unternehmen, das gegründet wurde, aber keine operative Geschäftstätigkeit ausführt. Stattdessen dient es als „leerer Unternehmensmantel“ – das heißt, es existiert als rechtliche Einheit, besitzt jedoch keine aktiven Geschäftsaktivitäten, Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten. Mantelgesellschaften werden oft von Unternehmern oder Investoren genutzt, die Zeit und Kosten sparen möchten, die normalerweise mit der Gründung eines neuen Unternehmens verbunden sind.
Diese Gesellschaften können beispielsweise bei Übernahmen oder Fusionen verwendet werden, da der Käufer den Unternehmensmantel schnell und ohne aufwändige Gründungsprozesse übernehmen und für seine eigenen Zwecke aktivieren kann. Auch Investoren, die einen Börsengang planen, greifen manchmal auf Mantelgesellschaften zurück, um sich den langwierigen und kostspieligen Prozess eines neuen Börsengangs zu ersparen.
In der Schweiz müssen jedoch auch Mantelgesellschaften bestimmte rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu gehören regelmäßige Steuererklärungen und die Einhaltung der geltenden Vorschriften, um den rechtlichen Status aufrechtzuerhalten.